CO₂-Kostenaufteilung bei Erdgas: Was Gewerbemieter jetzt wissen müssen

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG) – eine gesetzliche Regelung, die die Heizkostenverteilung bei der Nutzung von Erdgas in gewerblich genutzten Mietobjekten neu definiert.
Gewerbemieter müssen die CO₂-Kosten nicht mehr allein tragen: Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, sich abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes an den Kosten zu beteiligen.
Was bedeutet die CO₂-Kostenaufteilung für Gewerbemieter?
Wenn Sie Erdgas zum Heizen in einer gemieteten Gewerbeimmobilie nutzen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, Ihren Vermieter zur Kostenbeteiligung heranzuziehen. Diese Beteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben und hängt vom energetischen Zustand des Gebäudes, insbesondere vom CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter, ab. Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes, desto höher der Anteil, den der Vermieter übernehmen muss.
Stufenmodell zur COâ‚‚-Kostenverteilung
Das Gesetz sieht eine gestaffelte Aufteilung der COâ‚‚-Kosten vor:
CO₂-Ausstoß (kg/m²/Jahr) | Mieteranteil | Vermieteranteil |
< 12 | 100 % | 0 % |
12 – <17 | 90 % | 10 % |
17 – <22 | 80 % | 20 % |
22 – <27 | 70 % | 30 % |
27 – <32 | 60 % | 40 % |
32 – <37 | 50 % | 50 % |
37 – <42 | 40 % | 60 % |
42 – <47 | 30 % | 70 % |
47 – <52 | 20 % | 80 % |
≥ 52 | 5 % | 95 % |
Beispielrechnung: CO₂-Kostenaufteilung für einen Supermarkt
Rahmenbedingungen:
- Verbrauch: 300.000 kWh Erdgas pro Jahr
- Emissionsfaktor Erdgas: 0,201 kg COâ‚‚/kWh
- Gebäudefläche: 1.200 m²
- CO₂-Preis 2025: 55 €/t CO₂
Schritt 1: COâ‚‚-Emissionen berechnen
300.000 kWh × 0,201 kg/kWh = 60.300 kg CO₂ = 60,3 t CO₂
Schritt 2: Jährliche CO₂-Kosten berechnen
60,3 t × 55 €/t = 3.316,50 €
Schritt 3: Berechnung CO₂-Emissionen pro m²
60.300 kg ÷ 1.200 m² = 50,2 kg/m²/Jahr
Damit fällt der Wert in die Stufe 47 – < 52 kg/m², was einem Mieteranteil von 20 % bzw. einem Vermieteranteil von 80 % entspricht.
Schritt 4: Aufteilung der Kosten
Anteil Mieter: 20 % von 3.316,50 € = 663,30 €
Anteil Vermieter: 80 % von 3.316,50 € = 2.653,20 €
Mit dem aktuellen CO₂-Preis von 55 €/t CO₂ zahlt der Lebensmittelhändler rund 663,30 € an CO₂-Kosten. Der Vermieter übernimmt 2.653,20 €.
So machen Sie Ihren Erstattungsanspruch geltend
Um Ihren Anspruch auf Erstattung der CO₂-Kosten gegenüber dem Vermieter durchzusetzen, gehen Sie wie folgt vor:
- Gasrechnung prüfen – CO₂-Kosten müssen separat ausgewiesen sein.
- CO₂-Ausstoß des Gebäudes ermitteln – Grundlage ist der tatsächliche Brennstoffverbrauch und die Gebäudefläche. Ergänzend können Angaben aus dem Energieausweis hilfreich sein.
- Erstattungsbetrag berechnen – gemäß dem Stufenmodell.
- Anspruch schriftlich beim Vermieter einreichen – mit angemessener Frist (z. B. 4 Wochen).
- Frist beachten – Der Anspruch muss innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Jahresrechnung geltend gemacht werden.
Warum betrifft die CO₂-Kosten auch Eigentümer?
Mieter haben in der Regel kaum Möglichkeiten, den CO₂-Ausstoß des Gebäudes zu senken – sie können nur ihren Verbrauch beeinflussen. Eigentümer hingegen tragen Verantwortung für den energetischen Zustand des Gebäudes, etwa durch Dämmung, Heizungsmodernisierung oder den Einsatz erneuerbarer Energien.
Genau deshalb verpflichtet das Gesetz auch Vermieter zur Kostenbeteiligung: Es soll einen klaren Anreiz schaffen, Gebäude energetisch zu modernisieren. Eine energetische Sanierung kann sich daher doppelt lohnen – für die Umwelt und zur Senkung der Betriebskosten.
Wie EHA Sie bei der CO₂-Kostenaufteilung unterstützt
Als zuverlässiger Energiedienstleister begleiten wir unsere Kunden aktiv bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur CO₂-Kostenaufteilung.
Wir stellen Ihnen alle relevanten Verbrauchs- und Emissionsdaten transparent und komfortabel zur Verfügung – etwa über unsere Controlling-Tool EIS oder über unsere Abrechnungen. So schaffen wir die Grundlage für eine effiziente Kommunikation mit Ihrem Vermieter.

Über EHA
Die EHA Energie-Handels-Gesellschaft ist der Energiedienstleister für Unternehmen mit vielen Standorten. Als verlässlicher Partner in allen Energiethemen bieten wir ein breites Spektrum an Services und Mehrwerten, die immer genau auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten sind.